AGB

AGB

AGBs – Widerrufsbelehrung. – Widerrufsrecht. –  Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an unsere auf der Bestellbestätigung angegebenen Adresse. Widerrufsfolgen.:   Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns  ggf. Wertersatz leisten.
Sie können die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht.

Zahlung hat spätestens bei Abholung zu erfolgen.
Für Sonderanfertigungen sind bei Auftragserteilung 30% des Verkaufspreises vorab zu entrichten!
Alle Preise inkl. ges. Mehrwertsteuer. Anhängerpreise ab Standort Wietze Krs Celle. Versand der
Fahrzeugpapiere für die Zulassung ist kostenlos, kann jedoch nur bei vorherigem Zahlungseingang erfolgen.
Bei Anlieferung müssen 100% des Kaufpreises + Transportkosten vorab bezahlt werden.
Bei Finanzierung oder Leasing müssen alle geforderten Unterlagen vor Lieferung vorliegen incl. der Zustimmung der Finanzierungs-Bank.

Die z.T. auf den Bildern abgebildeten Schlösser, Austellungsstützen, Stützräder und dergleichen sind nicht im Preis enthalten. Stützräder gehören in der Regel ab einem zulässigem Gesamtgewicht ab 1300 kg zum Lieferumfang.

Technische Änderungen und Irrtum vorbehalten. Erfüllungsort  Wietze Krs Celle

*** Leihgebühren für Gas-Flaschen können nur     innerhalb von 1 Jahr zurückgezahlt werden

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AGB zur Anhänger-Vermietung
Stand 01.03.2020
1.Mietkosten/Mietzeit
die Kosten richten sich nach Länge der Mietzeit und nach Art des Anhängers
a. bei Vorausreservierungen für eine längere Mietzeit ist die Hälfte des Mietpreises im voraus zu entrichten.
b. Grundsätzlich gilt, dass bei Nichteinlösung der Reservierung 25 % des vereinbarten Mietpreises als Ausgleich fällig ist.
c. Eine Vorreservierung ist ab Eintrag in unsere Reservierungsliste für beide Seiten verbindlich.
d. Der Vermieter ist berechtigt, Reservierungen für Planen-Anhänger kurzfristig abzusagen, wenn die Wetteraussichten – besonders bei Sturmgefahr – dieses für erforderlich halten, um Unfälle zu vermeiden. Ein evtl. aus dieser Maßnahme resultierender Schaden für den Mieter wird vom Vermieter nicht erstattet.
e. Sollte ein vorbestellter Anhänger durch höhere Gewalt (z.B. Unfall oder Schaden durch Vormieter verursacht) nicht in der bestellten Ausführung vorhanden sein, ist der Vermieter bemüht ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Hier kann es sein, dass das Ersatzfahrzeug nicht in der bestellten Ausstattung zur Verfügung steht, sondern nur in ähnlicher Ausführung.
f. wird vom Mieter ein von ihm beschädigter Anhängr zurückgegeben und dieser ist nicht für den nächst gebuchten Einsatz betriebsbereit, haftet der Mieter für die entgangene Einnahme.
2. Rückgabe
a. wird ein Planen- oder Pferdeanhänger im Innenraum unsauber zurückgegeben entstehen Reinigungskosten von € 10,00
b. bei Rückgabe des Anhängers nach Geschäftsschluß zur Privatanschrift verbleibt der Anhänger in der Obhut des Mieters bis zur darauf folgenden normalen Öffnung des Geschäftes. d.h. der Mieter haftet in der Zwischenzeit für alle Beschädigungen und für Diebstahl. In diesen Fällen wird für Rückführung zum Anhänger -Platz eine Gebühr von € 5,00 berechnet
3. Übernahme
Vorschäden sind dem Mieter anzugeben, sofern dem Vermieter bekannt.
a. der Mieter wird bei Abholung in die Handhabung des Anhängerbetriebes eingewiesen. Der Besitz einer für den Anhängerbetrieb gültigen Fahrerlaubnis obliegt der Eigenverantwortung des Mieters bzw. des Fahrers.
b. ACHTUNG ÄNDERUNG IN DER CORONA-PANDEMIE: Der korrekte Anhängerbetrieb liegt in der Eigenverantwortung des Mieters! Die Übergabe des Anhängers erfolgt Kontaktlos via Schlüsselübergabe!
c. Der Mieter hat sich von der Verkehrssicherheit bei Übernahme und während der gesamten Mietzeit zu überzeugen und ist dafür verantwortlich.
3. Planenanhänger
Planaufbauten sind stark windanfällig. Bei Sturm ist die Fahrt mit Planenaufbau abzubrechen bzw. nicht zu beginnen. Beschädigungen durch Sturm sind nicht versichert und sind vom Mieter zu tragen. Die Planenhöhe ist zu beachten bei Toreinfahrten und überhängenden Bäumen. a. durch Fremdeinwirkung beschädigte Planen und Beschriftungen sind vom Mieter zu ersetzen, wenn der Verursacher nicht feststellbar ist.
4. Versicherung
alle Anhänger sind haftpflichtversichert. Es besteht keine Vollkaskoversicherung (auf Wunsch jedoch möglich) Der Mieter haftet grundsätzlich für alle Schäden, die er verursacht hat.
5. Reifenpannen
Reifenpannen gehen voll zu Lasten des Mieters. Reparaturen während der Mietzeit sind mit dem Vermieter abzusprechen. Bei Unfällen und Diebstahl ist die Polizei unbedingt zu verständigen
6. Teilkaskoversicherung .
Die Anhänger sind gegen Diebstahl versichert mit einem Eigenanteil durch den Mieter bei Planenanhänger, Kofferanhänger und Autotrailer in Höhe von € 850,00
Bei offenen Anhängern € 600,00
7. Haftungsausschluß
Mit Übergabe des Anhängers wird ein Haftungsausschluß vereinbart wie folgt:

Die transportierten Gegenstände sowie Tiere sind vom Vermieter nicht versichert. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verschmutzung, Verseuchung und Feuchtigkeit in den Anhängern. Ebenfalls haften wir nicht für Verletzungen von Tieren, durch schadhafte Teile am Anhänger, egal ob die Beschädigungen erkannt oder
unerkannt übernommen wurden. Das Risiko geht mit Unterschrift in allen Teilen auf den Mieter über.

Fahrzeugtransporter:
der Transport von Fahrzeugen sowie das vorgeschriebene Verzurren der Ladung obliegt in vollem Umfang dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die z,B. durch defekte Seilwinden oder Seile entstehen. Das Verladen von Fahrzeugen ist durch einen 2. Mann mittels Hinterlegung von Keilen abzusichern. Das transportiere Fahrzeug ist NICHT durch unsere Versicherung versichert!

Sie bestätigen mit Unterschrift, dass Sie die Bedingungen gelesen haben und in allen Teilen akzeptieren!